Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Oktober 2024 eine wichtige Entscheidung für den Beruf des Notars in Deutschland getroffen. Es ging um die Frage, ob die Altersgrenze von 60 Jahren für die erstmalige Bestellung von Anwaltsnotaren mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Urteil (C-408/23) bestätigte die Gültigkeit dieser Altersgrenze, die in § 5 Absatz 4 der Bundesnotarordnung (BNotO) festgelegt ist.

Hintergrund des Falls

Eine Rechtsanwältin und Notarin hatte geklagt, nachdem ihre Bewerbung abgelehnt wurde, weil sie das 60. Lebensjahr bereits erreicht hatte. Sie sah darin eine Altersdiskriminierung und argumentierte, dass die Regelung gegen die Richtlinie 2000/78/EG und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoße. Diese EU-Rechtsnormen verbieten Diskriminierungen unter anderem wegen des Alters.

Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Altersgrenze zulässig ist, da sie bestimmte legitime Ziele verfolgt und die Mittel zur Erreichung dieser Ziele angemessen und erforderlich sind.

Die zentralen Argumente des EuGH

  1. Kontinuität in der Berufsausübung
    • Die Altersgrenze sorgt dafür, dass Notare das Amt lange genug ausüben können, bevor sie das gesetzliche Ruhestandsalter von 70 Jahren erreichen. Dadurch wird sichergestellt, dass Klienten langfristig auf die Dienste eines erfahrenen Notars zählen können.
  2. Qualitätssicherung im Notariat
    • Ein Notar muss genügend Zeit haben, um die notwendigen Erfahrungen in seinem Beruf zu sammeln. Die Altersgrenze stellt sicher, dass dies möglich ist.
  3. Förderung des Generationenwechsels
    • Die Regelung dient einer ausgewogenen Altersstruktur im Notariat und ermöglicht eine kontinuierliche Erneuerung des Berufsstandes. So wird jungen Anwälten die Chance gegeben, Notare zu werden.

Angemessenheit und Erforderlichkeit

Der EuGH prüfte, ob die Altersgrenze wirklich notwendig ist, um diese Ziele zu erreichen. Die Richter befanden, dass die Regelung verhältnismäßig ist, weil sie klare, nachvollziehbare Vorteile für die Organisation des Notariats und die Qualität der Rechtsdienstleistungen bietet.

Was bedeutet das für Mandanten praktisch?

1. Verlässlichkeit und langfristige Betreuung

Klienten, die sich an einen Notar wenden, können darauf vertrauen, dass der Notar genügend Zeit in seinem Beruf verbringen wird, um auch langfristige Rechtsangelegenheiten zu betreuen. Beispielsweise könnte es um komplexe Nachlassregelungen oder langwierige Immobilienprojekte gehen, bei denen es vorteilhaft ist, wenn der gleiche Notar viele Jahre erreichbar bleibt.

2. Qualität der Notardienstleistungen

Die Altersgrenze sorgt dafür, dass Notare über ausreichend Erfahrung verfügen, bevor sie in den Ruhestand gehen. Klienten profitieren dadurch von fundierter Beratung und soliden Kenntnissen der Materie.

3. Jüngere Notare haben Chancen

Durch den Generationenwechsel werden junge, gut ausgebildete Notare gefördert. Klienten können von frischen Perspektiven und modernen Ansätzen im Berufsalltag profitieren.

Beispiel für eine praktische Situation

Frau Müller möchte eine Immobilie mit zwei Wohnungen kaufen und nach fünfjähriger Vermietung in zwei Eigentumswohnungen aufteilen, um die eine Wohnung zu verkaufen und die andere selber zu bewohnen. Sie wünscht sich, dass alle Vorgänge bezüglich dieser Immobilie über denselben Notar abgewickelt werden, muss sich aber noch für einen entscheiden. Ihr wird ein Notar empfohlen, der vor drei Jahren als Notar angefangen hat und schon viele Jahre als Anwalt im Immobilienrecht tätig ist. Er ist aber schon etwas älter. Weil sie sehr beschäftigt ist, möchte Frau Müller nur dann einen Termin bei ihm vereinbaren, wenn eine weitre Zusammenarbeit in 5 Jahren nicht von vornherein aufgrund des Alters ausgeschlossen ist. Sie erfährt von der Eintritts-Altersgrenze von 60 Jahren und dem Ruhestandsalter von 70 Jahren und rechnet sich aus, dass der Notar noch mindestens sieben Jahre bis zum Ruhestand hat. Das reicht ihr im ersten Schritt als Bestätigung und sie macht einen Termin.

Empfohlene Vorgehensweise für Klienten

  • Langfristige Planung: Mandanten sollten bei Anliegen mit einer langfristigen Betreuung sicherstellen, dass sie mit einem Notar zusammenarbeiten, der noch genügend Zeit bis zum Ruhestand hat.
  • Beratung zur Generationennachfolge: Für Fragen der Familien- und Unternehmensnachfolge lohnt es sich, die Expertise jüngerer Notare in Betracht zu ziehen.

Fazit

Das Urteil des EuGH zur Altersgrenze von 60 Jahren für Anwaltsnotare schafft Rechtssicherheit und stärkt die Kontinuität und Qualität im deutschen Notariat. Klienten können sicher sein, dass diese Regelung ihre Interessen langfristig schützt und gleichzeitig den beruflichen Nachwuchs fördert.

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